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Thema: 400€ Job, welcher StdLohn

  1. #101
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    J
    In Lstkl. 3 braucht an dazu nur ein Brutto von 7890 €.
    Meine Kollegin ist verheiratet

  2. #102
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    Original geschrieben von Paris
    Na in der Schweiz verdient man ja noch ne Ecke mehr.
    Jep.
    Aber "netto" bei uns ist was anderes als bei euch, da weder Steuern noch Krankenversicherung abgezogen sind, sondern lediglich die üblichen Sozialversicherungen.

    Wenn ich von €3000 netto rede, fällt mir ergo davon noch einiges weg, bevor ich frei darüber verfügen kann...

  3. #103
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Jepp. Du hast recht.
    Man nehme einen simplen Online Nettogehalt Rechner.

    Bei einem Brutto von 9.200 € in Lstkl. 1
    Rentenversicherung 522.37 €
    Arbeitslosenversicherung 110.25 €
    Krankenversicherung 281.43 €
    Pflegeversicherung 39.18 €
    Soli-Zuschlag 169.15 €
    Kirchensteuer 0.00 €
    Lohnsteuer 3075.50 €
    Netto 5002.12 €

    In Lstkl. 3 braucht an dazu nur ein Brutto von 7890 €.
    dazu fallen aber auch noch für den Dienstgeber Abgaben an, die hier nicht einbezogen sind.
    Ich glaube einfach nicht, dass man 300% über dem üblichen Gehalt durch Verhandlungsgeschick herausholen kann.
    Bei so großen Summen denke ich eher an freie Dienstverträge.
    Standort ist natürlich ein wichtiger Faktor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass 9000€ Brutto-Gehalt irgendwo in D. und Ö. üblich sind.
    Auch angestellte Ärzte verdienen mit Zuschlägen BEI WEITEM nicht so viel... auch in Privatkkliniken. Es sei denn wiederum in letender Position , ein Primar etwa.
    Deshalb frage ich mich, in welcher Branche mit welcher Ausbildung in einem normalen Angestetlltenverhältnis ein Bruttogehalt von 9000€ bezahlt wird.

    @micky, ich fand es auch unterbezahlt, aber er meinte, als Einstiegsgehalt wäre es okay (ist ein großes Unternehmen mit sehr gutem Ruf).
    Er hat einige Praktika absolviert, auch im Ausland, 2 Ausslandssemester in Italien und Frankreich und ausgezeichnete Noten bei einem Semester über der Mindetsstudienzeit. Also daran kanns nicht liegen.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  4. #104
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    Und das fällt mir nur spontan ein. Wenn ich länger drüber nachdenke, kann ich die Liste sicherlich erweitern.

    Eine Freundin von mir ist Assistentin beim Ober-Boss und bringt ziemlich viel Schotter nach Hause. Sie ist sogar am Quartalsbonus beteiligt, finde ich sehr generös. Da ist dann schomma ein komplett neues Golf-Set drin. Aber sie arbeitet auch sehr hart, gibt 150%.

  5. #105
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    mein freund hat nach seinem bwl studium + 3 fremdsprachen + diverse praktika in seinem 1. job knappe 1300€ netto verdient.

    erst jetzt, nach jahren der berufstätigkeit verdient er um einiges mehr als der durchschnitt. dafür hat er aber auch immer 150% gegeben und ist extrem ehrgeizig.
    das ist aber auch nur möglich, weil er eine leitenden position (finanzbranche) hat.

    als normaler angestellter in unserer stadt wäre das nie möglich gewesen.
    Viele liebe Grüße
    Mavie

  6. #106
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    Was ist eigentlich ein normaler Angestellter?
    Kaufmänn. Ausbildung + Funktion als Sachbearbeiter?
    Ich tu mich da manchmal etwas schwer, für mich ist alles ausserhalb Leitungsfunktion eben "normal angestellt".

  7. #107
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    normaler Angestellter- damit meine ich eigentlich einfach den Arbeitsvertrag- also keine freie Dienstnehmerschaft, Werkvertragsbasis etc.
    Und dann ohne Führungsposition, er also keinerlei Verantwortung für das Unternehmen nach außen (also gegenüber Dritten) tragen kann (zum Beispiel Haftung)

    Du hast recht, in einigen Zweigen ist es möglich, aber ich glaube kaum als Einstiegsgehalt. Der Durchschnittsanwalt vedient im 1. Jahr nicht einmal 2000€ Netto (1700 heißt es).
    In sehr großen Kanzleien ist es möglich, aber da braucht man wiederum eine außergewöhnliche Aus- und Weiterbildungsbilanz (plus viel Geld, das man in seine Ausbildung investieren kann), bis man es dort reinschafft.

    Und ein Gewinnbeteiligungsanspruch zählt für mich nicht zum arbeitsrechtlichen Entgeltsanspruch.
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

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